Einladung zur Generalversammlung 2023

Freitag, den 1. Dezember 2023 um 19.30 Uhr

Wir möchten Sie sehr herzlich zu unserer Generalversammlung am

 

Freitag, den 1. Dezember 2023 um 19:30 Uhr 

 

im Sportheim Ustersbach einladen.

 

Tagesordnung

 

1.    Begrüßung durch den Vorstand

2.    Sonderehrung durch den BFV

3.    Bericht der Vorstandschaft

4.    Berichte der Abteilungen

5.    Bericht des Kassiers

6.    Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft

7.    Satzungsänderung §8 Mitgliederversammlung (siehe unten)

8.    Neuwahlen (Wahlberechtigt sind Mitglieder ab 18 Jahre)

9.    Anträge und Verschiedenes

 

 

Anträge und Wünsche, die von der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind in einfacher, formloser Schriftform bis spätestens 17. November 2023 einzureichen.



Hinweis zur vorgeschlagenen Satzungsänderung:

 

Aufgrund einer Wortmeldung in der Mitgliederversammlung 2022 wurde angeregt, die Einladung zu der jährlichen Mitgliederversammlung in papierloser Form einzuberufen. Hierfür wird folgende Änderung der Satzung vorgeschlagen:

 

§8 Mitgliederversammlung


Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt.

 

Die Versammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, die Entlastung und Wahl der Vereinsausschußbeiräte, über Satzungsänderungen, sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind. Für die Wahl der Jugendleiter sind alle Vereinsmitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres wahlberechtigt, ansonsten gilt das Wahlrecht nach dem Grundgesetz.

 

Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für 1 Jahr einen 3-köpfigen Prüfungsausschuß, der die Kassenprüfung übernimmt und der Versammlung Bericht erstattet.

 

Aktueller Passus:

Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig.

 

Vorgeschlagener Passus:

Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Dies geschieht auf elektronischem Weg (Email, Homepage) sowie über die aktuell durch den Verein genutzen Veröffentlichungsplattformen (z.B. Amtsblatt, Social Media). Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig.


von account 25. März 2025
Am Samstag, den 29.03.2025 , sammelt der TSV Ustersbach wieder Altpapier in Ustersbach, Baschenegg, Mödishofen, Maingründel, Ried, Kühbach, Osterkühbach, Breitenbronn und Holzara ein. Bitte stellen Sie Ihre Zeitungen und Prospekte gebündelt und sortenrein (keine Pappe) spätestens ab 8.30 Uhr vor Ihrer Zufahrt gut sichtbar zur Verfügung. Das Altpapier kann auch den gesamten Samstag selbst in den Containern auf dem Sportgelände abgegeben werden. Der Erlös der Altpapiersammlung geht komplett an unsere Jugendabteilung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Die Jugendleitung des TSV Ustersbach
von account 20. November 2024
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17. November 2024
Wir möchten alle Mitglieder sehr herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Freitag, den 29. November 2024 um 20:00 Uhr, im Sportheim Ustersbach einladen. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht der Vorstandschaft 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft 5. Berichte der Abteilungen 6. Anträge und Verschiedenes Anträge und Wünsche, die von der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind in einfacher, formloser Schriftform bis spätestens 15. November 2024 einzureichen. Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Die Vorstandschaft
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