Einladung zur Generalversammlung 2023

Freitag, den 1. Dezember 2023 um 19.30 Uhr

Wir möchten Sie sehr herzlich zu unserer Generalversammlung am

 

Freitag, den 1. Dezember 2023 um 19:30 Uhr 

 

im Sportheim Ustersbach einladen.

 

Tagesordnung

 

1.    Begrüßung durch den Vorstand

2.    Sonderehrung durch den BFV

3.    Bericht der Vorstandschaft

4.    Berichte der Abteilungen

5.    Bericht des Kassiers

6.    Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft

7.    Satzungsänderung §8 Mitgliederversammlung (siehe unten)

8.    Neuwahlen (Wahlberechtigt sind Mitglieder ab 18 Jahre)

9.    Anträge und Verschiedenes

 

 

Anträge und Wünsche, die von der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind in einfacher, formloser Schriftform bis spätestens 17. November 2023 einzureichen.



Hinweis zur vorgeschlagenen Satzungsänderung:

 

Aufgrund einer Wortmeldung in der Mitgliederversammlung 2022 wurde angeregt, die Einladung zu der jährlichen Mitgliederversammlung in papierloser Form einzuberufen. Hierfür wird folgende Änderung der Satzung vorgeschlagen:

 

§8 Mitgliederversammlung


Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt.

 

Die Versammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, die Entlastung und Wahl der Vereinsausschußbeiräte, über Satzungsänderungen, sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind. Für die Wahl der Jugendleiter sind alle Vereinsmitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres wahlberechtigt, ansonsten gilt das Wahlrecht nach dem Grundgesetz.

 

Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für 1 Jahr einen 3-köpfigen Prüfungsausschuß, der die Kassenprüfung übernimmt und der Versammlung Bericht erstattet.

 

Aktueller Passus:

Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig.

 

Vorgeschlagener Passus:

Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Dies geschieht auf elektronischem Weg (Email, Homepage) sowie über die aktuell durch den Verein genutzen Veröffentlichungsplattformen (z.B. Amtsblatt, Social Media). Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlußfähig.


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